Wenn Sie ein Auto von einem privaten Verkäufer über eine Online-Verkaufsseite wie Trade Me kaufen, schließen Sie den Verkauf über Trade Me ab und nicht unabhängig. Dies ermöglicht es Ihnen, Bewertungen zu verlassen oder den Verkäufer zu melden, wenn sie nicht ehrlich über den Zustand des Autos gewesen sind. Achten Sie darauf, den Kaufvertrag zu lesen oder bieten sorgfältig. Wenn etwas nicht addiert oder Sinnvoll ist, bitten Sie den Händler, es Ihnen zu erklären. Wenn Sie Zweifel haben, unterschreiben Sie nichts. Fordern Sie eine Kopie des Angebots zum Mitnehmen an und lassen Sie sich unabhängig beraten. Der Private-Verkauf kann auch einfacher sein. Verkäufer sind nicht daran interessiert, zusätzliche Kosten aufzukaufen oder hinzuzufügen. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und unterzeichnen Sie nur Verträge, die Sie verstehen. Einige Händler versuchen, gesetzliche Gewährleistungsrechte auszuschließen, indem sie behaupten, dass es sich bei dem Vertrag um einen Business-to-Business-Vertrag handelt oder dass das Auto “ohne Garantien” verkauft wird (nur in Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern würde eine solche Klausel als null und nichtig angesehen).
Stellen Sie sicher, dass der Name des Verkäufers mit dem Namen im Registrierungsformular identisch ist oder dass der Verkäufer die Vollmacht hat, das Auto im Namen des eingetragenen Eigentümers zu verkaufen. Wenn Sie bei einem Händler kaufen, stellen Sie sicher, dass der Name des Unternehmens im Vertrag erwähnt wird und dass es einen Hinweis auf die Mehrwertsteuer gibt. Einige der beliebtesten Arten der Werbung für Autos sind: Schriftliche Kaufverträge sind nicht erforderlich, wenn Sie von einem privaten Verkäufer kaufen. Aber Sie können Ihren eigenen Vertrag mit dem Verkäufer erstellen. Im Rahmen eines EU-internen Umsatzes sollten Neuwagen ohne Mehrwertsteuer verkauft werden. Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn seit dem Tag, an dem es erstmals zugelassen wurde, nicht mehr als 6 Monate vergangen sind oder wenn seine Laufleistung 6 000 km nicht überschreitet. In der Praxis können einige Verkäufer die Zahlung der Mehrwertsteuer als Anzahlung verlangen, die zurückerstattet wird, sobald das Auto im Land des Käufers registriert ist. Erkundiger eklate im Voraus beim Verkäufer, wie er die Mehrwertsteuerrückerstattung einfordern kann, d. h.
welche Unterlagen der Verkäufer von Ihnen benötigt. In der Praxis verlangt der Verkäufer den Nachweis, dass das Fahrzeug in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen wurde, und manchmal einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer. Alle anderen Fahrzeuge gelten als gebraucht (mehr als 6 Monate seit dem Datum der Erstzulassung und einer Laufleistung von mehr als 6 000 km). Sie werden in der Regel inklusive Mehrwertsteuer (21 %) verkauft. wenn der Lieferant ein gewerblicher Verkäufer ist (die Lieferung ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, wenn der Lieferant eine Privatperson ist). Sie müssen in Ihrem Wohnsitzland keine Mehrwertsteuer entrichten. Überprüfen Sie den Vertrag auf Straßenkosten. Fragen Sie den Händler, ob der Gesamtpreis die Straßenkosten enthält oder ausschließt. Wenn dies der Fall ist, fragen Sie den Händler nach einer Aufschlüsselung, was auf der Straße Kosten sind in Ihrem Verkaufspreis enthalten.
Der Kauf eines Fahrzeugs ist vertrauensvoll, egal ob Sie einen neu- oder gebrauchten Wagen bei einem privaten Verkäufer oder Händler kaufen. Sie sollten bedenken, dass dies die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht berührt – das Auto muss mit jeder Beschreibung übereinstimmen, die Sie im Zuge des Verkaufs schriftlich oder mündlich abgeben. Tipp: Holen Sie sich im Voraus Informationen über den aktuellen Wiederverkaufswert von Gebrauchtwagen und schauen Sie in den gebrauchten Anzeigen, um eine Vorstellung über den Marktwert des Autos zu bekommen, das Sie kaufen möchten. Da der Verkäufer nicht an den vom Hersteller empfohlenen Preis gebunden ist, können Neufahrzeuge bei verschiedenen Händlern auch einen anderen Preis für dasselbe Fahrzeug haben. Hinweis: Seit dem 1. November 2004 haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, die Kraftstoffverbrauchs- und C02-Emissionsdaten neuer Personenkraftwagen direkt zu vergleichen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Händler solche Informationen über alle Neuwagen anzeigen. Darüber hinaus müssen alle Händler alle auf dem deutschen Markt verfügbaren Fahrzeuge zusammen mit ihrem Kraftstoffverbrauch und den C02-Emissionswerten aufzeichnen.